StartUnterstützen Sie die SPD im Heidekreis mit Ihrer Spende!

Unterstützen Sie die SPD im Heidekreis mit Ihrer Spende!

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die SPD im Heidekreis und helfen uns, unsere Politik vor Ort umzusetzen.

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar. Informationen dazu finden Sie am Ende dieser Seite.

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, über ein Einzugsverfahren oder über Schecks zu spenden.

Wenn Sie für das Spenden trotz der garantierten Sicherheit "herkömmliche" Wege nutzen wollen, so ist das natürlich auch möglich.

Spende per Überweisung

Sie wollen Ihre Spende per Überweisung tätigen? Dann nutzen Sie die nachfolgende Kontoverbindung

KSK Walsrode
BLZ: 25152375
Kontonummer: 1083773

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Nur so können wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden. Benutzen Sie dafür bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.

Spende per Scheck

Schicken Sie uns doch einen Scheck:

SPD Heidekreis
Schatzmeister Detlef Rogosch
Im Bürgerhof 1
29683 Bad Fallingbostel


Egal, welchen Weg Sie nutzen: Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Weitere Informationen

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten nur für "natürlichen Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: detlef.rogosch@spd-online.de

 
 

 
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