Tierkörperbeseitigung: Fehler des Landes belasten Landkreis-Haushalt durch Umsatzsteuernachzahlung
06. Januar 2012 0 KommentareEine unangenehme Nachricht erreichte den Heidekreis und den Landkreis Rotenburg, wie auch weitere Landkreise und kreisfreie Städte Ende September des letzten Jahres: Anlässlich einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt der beauftragten Tierkörperbeseitigungsanlage aus Rotenburg rückwirkend ab dem Jahr 2004 Umsatzsteuer in Rechnung. Bis dahin war man davon ausgegangen, dass hierfür keine Umsatzsteuer zu entrichten sei.
Nun kam eine hohe Nachforderung auf die Landkreise zu. Für die Jahre 2005 bis 2009 beläuft sich die Nachforderung für die Umsatzsteuerzahlung für den Heidekreis auf runde 265.000 Euro, für die Jahre 2010 und 2011 werden weitere rund 111.000 Euro fällig. Niedersachsenweit sind es 26 Millionen Euro zu Lasten der kommunalen Kassen.
Der Landtagsabgeordnete Dieter Möhrmann und weitere Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion hinterfragen die rückwirkende Forderung, zumal erst im Dezember 2009 vom Niedersächsischen Landtag ein Gesetz mit vermeintlich steuerrechtlich korrekten Formulierungen verabschiedet wurde. Vorher war von obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Frage aufgeworfen worden, ob diese Leistungen als sogenanntes Entgelt von dritter Stelle der Umsatzsteuer unterliegen.
Nach den Ausführungsbestimmungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständige Körperschaften öffentlichen Rechts für die Beseitigung von Vieh. Sie haben daher als Beseitigungspflichtige dafür die notwendigen Kosten zu tragen, die nach dem Abzug der Verwertungserlöse verbleiben. Wenn die Beseitigungspflicht auf privatrechtliche Beseitigungseinrichtungen übertragen wird, so sind deren Kosten von den Beseitigungspflichtigen zu begleichen; 60 % der Kosten für die Beseitigung von Vieh werden von der Tierseuchenkasse erstattet.
Nun möchte die SPD in einer Landtagsanfrage unter anderem die Frage geklärt sehen, ob es bereits bei der Formulierung des im Jahr 2009 verabschiedeten Gesetzes Bedenken der Niedersächsischen Finanzverwaltung gegeben hat und ob das Land die geforderten Steuernachzahlungen auffangen würde. Eine Nachfrage gilt auch den Folgen einer möglichen Steuernachzahlung für die finanzielle Situation der niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Abschließend erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Möhrmann. „Nun gilt es in Verhandlungen zu erreichen, dass die nachträgliche Veranlagung zur Umsatzsteuer unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes fallen gelassen wird.“ Der niedersächsische Ministerpräsident McAllister erklärte in einem Schreiben an den Landkreis Rotenburg, dass die Landesregierung für den Erlass von Umsatzsteuernachforderungen in dieser Größenordnung die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums benötigt. Man sei in Verhandlungen, hieß es.
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