Möhrmann fordert Steuerungsregelungen für Biogasanlagen
20. August 2010 0 KommentareKein Ende der Diskussion um den Anbau der Energiepflanzen für Biogasanlagen, immer häufiger gibt es Probleme bei den Zuwegungen für Biogasanlagen und Kommunen wünschen sich mehr Mitspracherecht bei der Steuerung von Biogasanlagen.
Doch wie steht das Land Niedersachsen zu diesen Problemen? Um hier Licht in das Dunkel zu bringen, wandte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Möhrmann mit einer Anfrage an die Landesregierung.
Im ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems wächst Mais inzwischen auf 44 % der Ackerflächen und in einigen niedersächsischen Kommunen ist der Anteil auf über zwei Drittel der Ackerfläche gestiegen; geplante Anlagen werden diesen Anteil weiter steigern. Die Kommunen halten ihre Planungs- und Handlungsmöglichkeiten für unzureichend, erläutert Dieter Möhrmann. „Und die niedersächsische Ernährungsindustrie sieht wegen der Flächenkonkurrenz den Maisboom durch Biogas mittlerweile als problematisch an.“
Nach den bisherigen Antworten der Landesregierung, scheint sie diese Entwicklung ungebremst weiterlaufen zu lassen, ärgert sich Dieter Möhrmann über diese Untätigkeit. Lediglich aus Berlin gibt es den Hinweis, dass ab 2012/13 eine Korrektur der Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) der einseitigen Privilegierung Einhalt gebieten wird. Warum kümmert sich die Landesregierung nicht um die Regelungswünsche von Kommunen, Institutionen und Verbänden? Welchen übergeordneten Zielen fühlt sie sich in dieser Angelegenheit verpflichtet? „Mich ärgert einfach diese Untätigkeit.“, erklärt Dieter Möhrmann. „Den Kopf einfach in den Sand zu stecken, bringt uns hier doch überhaupt nicht weiter.“
Die Gemeinden werden im Baugenehmigungsverfahren befragt und um ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben gebeten. „Welche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich hier für die Kommunen bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen im Entscheidungsprozess für ihr Einvernehmen?“ Fragen, die Dieter Möhrmann geklärt sehen möchte. „Insbesondere ist immer häufiger die Frage zu klären, ob ausreichende Zuwegungen zu Biogasanlagen vorhanden sind. Wenn es Wirtschaftswege sind, geht es um die Frage, ob die künftigen Anlagenbetreiber zum Ausbau oder zur Verstärkung vorhandener Wirtschaftswege verpflichtet werden können, bevor das gemeindliche Einvernehmen für das Projekt ausgesprochen wird. Und vor allen Dingen, bevor das Projekt vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt wird.“
Wichtig ist Dieter Möhrmann die Klärung der Frage, welche konkreten Hinweise die Landesregierung den Kommunen als Träger der kommunalen Planungshoheit geben will, um Biogasanlagen durch Darstellung von Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan zu steuern. „So macht man es heute ja auch mit Windkraftanlagen. Warum nicht mit Biogasanlagen?“
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